Antwort
Lassen sich die Umbaukosten und Modernisierungskosten dabei auch steuerlich trennen?
Also z.B.
Summe = 20.000€
a) Umbaukosten, d.h. Baumaßnahme zur Trennung der beiden Wohnungen z.B. 10.000€ (Wohnungstür, Stromzähler,...) --> Herstellungskosten = 2% AFA
b) Modernisierungskosten entsprechend 15% Regel der ersten 3 Jahre, z.B. 10.000€ (Sanierung beider Bäder, die unabhängig davon ob es 1 oder 2 Wohnungen sind saniert werden würden - beide Bäder sind bereits vorhanden und müssen durch die Trennung der Wohnungen nicht neu "geschaffen" werden)