Hallo und zwar geht es darum das ich meine Garage, welche bei der Miete meiner Wohnung mit dabei ist, welche ich aber nicht benutze, gerne untervermieten würde.

Da die Garage mich im Monat 50 Euro kostet, würde ich diese auch für 50 Euro weitervermieten wollen, da ich keine Gewinnerzielungsabsicht habe. Trotzdem wären das soweit ich weiß Einnahmen.

Da ich jetzt mit 50x12=600 über dem Freibetrag von 520 Euro im R 21.2 Abs. 1 EStR bin, bin ich damit gezwungen die gesamten Einnahmen anzugeben und zu versteuern?

Da ich momentan als Student nicht arbeite, bin ich unter der Freibetragsgrenze, auch mit den Einnahmen aus der Garage. Soweit das steuerlich relevante Einkommen unter Einbeziehung sämtlicher Einkünfte unterhalb der Freibeträge liegt, braucht man ja auch eigentlich überhaupt keine Einkommensteuererklärung abgegeben. 

Daher bin ich jetzt verwirrt was zutrifft und was vielleicht überwiegt. Muss ich sollte ich über der 520 Euro Grenze liegen, eine Steuererklärung machen, auch wenn ich vielleicht keine Steuern zahlen muss, da ich unter der Freibetragsgrenze bin? Oder hat das eine mit dem anderen nichts zutun und ich muss alles was mehr als 520 ist mit der Umsatzsteuer in einer Einkommenssteuererklärung ans Finanzamt schicken.
Oder aber kann ich mir die Einkommenssteuererklärung sparen, da es sich ja um eine Nullnummer handelt + ich unter dem Freibetrag bin.