Beim Berlinertestament erbt der Überlebende alles und dann nach dessen Tod erben die Kinder kommen die Kinder.Kann Man auch formulieren:

Nach dem Tod des einen Ehepartners erben die Kinder je xyz Euro und der Überlebende den gesamten Rest.Nach dessen Tod erben die Kinder zu gleichen Teilen.

Wie sieht es mit den Kinderfreibeträgen hier aus.Fallen dann 2mal diese Beträge an oder wird der erste Freibetrag den Kindern angerechnet.Ausgangslage ist,daß der zweite Erbfall innerhalb von 10 Jahren eintritt