Antwort
Wissenschaftliche Hilfskräfte erbringen unterstützende wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre und hiermit zusammenhängende Verwaltungstätigkeiten. Dabei sind sie Hochschullehrerinnen und -lehrern (Professoren und Privatdozenten), Personen mit selbstständigen Lehraufgaben oder Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern zugeordnet (Hochschulgesetz § 46, Abs. 1. Fazit: Das kann nicht jeder werden - die Richtlinien sind genau definiert. Zusätzlich kann man einen 450-euro-Job annemen, dann werden aber die Einkünfte aus der HIWI-Tätikeit nicht steuerfrei erfolgen. Denn Du darfst nicht über 450 Euro kommen.