Wissenschaftliche Hilfskräfte erbringen unterstützende wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre und hiermit zusammenhängende Verwaltungstätigkeiten. Dabei sind sie Hochschullehrerinnen und -lehrern (Professoren und Privatdozenten), Personen mit selbstständigen Lehraufgaben oder Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern zugeordnet (Hochschulgesetz § 46, Abs. 1. Fazit: Das kann nicht jeder werden - die Richtlinien sind genau definiert. Zusätzlich kann man einen 450-euro-Job annemen, dann werden aber die Einkünfte aus der HIWI-Tätikeit nicht steuerfrei erfolgen. Denn Du darfst nicht über 450 Euro kommen.

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Unter dem Hauptwohnsitz (inoffiziell auch Erstwohnsitz) versteht man den Ort, an welchem sich jemand niederlässt, um sich dort auf Dauer oder auch bestimmte Zeit aufzuhalten. Wenn das also Dein Ziel ist, dann kannst du das tun! Allerdings solltest Du wissen, wenn Eheleute dauernd getrennt leben, dann können sie steuerlich auch nicht mehr zusammen veranlagt werden!

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Mütter oder Väter bekommen 12 Monate lang 67 % des bisherigen Nettoeinkommens ausgezahlt, wenn sie ihre Berufstätigkeit oder auch ihre Ausbildung unterbrechen, um ihr Kind zu versorgen. Dabei werden Geringverdiener zusätzlich unterstützt. Die Geringverdienergrenze liegt bei 1.000,- Euro netto. Da die meisten Azubi-Vergütungen in jedem Fall darunter liegen, wird dein bisheriges Einkommen mit einem höherem Prozentsatz als 67 % angerechnet. Mindestens 300,- Euro monatlich wirst du in jedem Fall bekommen, das steht auch Elternteilen zu, die vorher nicht gearbeitet haben. Wenn du während der Elternzeit arbeitest, mußt du das der Elterngeldstelle melden. Dein zusätzlicher Verdienst wird dann vom ursprünglichem Einkommen abgezogen und das Elterngeld neu berechnet.

Quelle und weitere Infos unter: http://www.azuro-muenchen.de/hilfe-ich-bin/schwanger.html

BAB-berechtigt bist Du nicht mehr, wenn Du die Ausbildung unterbrichst!

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Schau mal hier:

http://www.biallo.de/baufinanzierung/?detbereich=baufinanzierung

Da findest du einen Zinsvergleich für Dein Anliegen!

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Nein, darüber kannst Du nicht bestimmen. Das Kindergeld steht dem betreuenden Ehegatten zu, also bei dem das Kind im Haushalt lebt. Es wird gezahlt, damit die Grundbedürfnisse des Kindes gedeckt werden können. Für die Flugreise zu Dir musst Du aufkommen.

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Probier es einfach mal aus! Vielleicht wird es anerkannt!

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Hallo Froeschl, ich habe keine persönlichen Erfahrungen aber hab mal recherchiert. Hier findest Du einen Link: http://www.koelnerbank.de/privatkunden0/generation_60_.html

Ich finde es prima, dass es eigens geschulte "Seniorenberater" gibt, die sich auf ältere Menschen spezialisiert haben und die Bank sogar einen "Bargeld nach Haus Service" anbietet.

Ich hoffe das hilft Dir ein wenig weiter!

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Das hab ich für dich gefunden:

ie vom Thüringer Landtag beschlossene Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 5 Prozent tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. Dieses wird voraussichtlich am 6. April 2011 erscheinen.

Die Grunderwerbsteuer knüpft grundsätzlich an das Vorliegen eines rechtswirksamen Verpflichtungsgeschäfts an, in der Regel den notariell beurkundeten Kaufvertrag. Wird dieser Kaufvertrag vor dem Inkrafttreten des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer geschlossen, und bedarf er zur Wirksamkeit keiner Genehmigung, beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 Prozent des Kaufpreises. Nach der Verkündung der Steuersatzänderung im Gesetz- und Verordnungsblatt beträgt die Grunderwerbsteuer nunmehr 5 Prozent bezogen auf die Kaufsumme.

hoffe das hilft weiter! monikarla

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Die Bank muss gar nichts. Es wäre fair, wenn sie es täte, aber sie muss dann natürlich eine neue Bonitätsprüfung machen. Es kann sein, dass Du nach dieser Prüfung gar nicht kreditwürdig bist, wenn sich Deine Situation verschlechtert hätte. Gehe auf die Bank zu und appeliere! Ethik im Bankengeschäft sollte großgeschrieben werden.

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Ich nehme an es liegt daran, dass Kindergeld nur dann an über 18-jährige gezahlt wird, wenn sich das Kind nachweislich in Ausbildung befindet. Warum die Stadt sich das Geld aber einbehalten darf, das verstehe ich nicht, denn die Familienkassen bezahlen das doch aus!

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