Mir wurde ein Leihfahrzeug von einem Autohaus für die Zeit der Reparatur meines Fahrzeuges unentgeltlich zur Verfügung gestellt, da nach nur 4 Wochen nach dem Kauf (Gebrauchtwagen m.Gebrauchtwagengarantie) der Motor platt war.

Jetzt hatte ich mit dem Leihfahrzeug einen Steinschlag u. das Autohaus hat mir eine Rechnung von fast 800€ für die Reparatur der Windschutzscheibe geschickt. SB lag bei dem Fahrzeug bei 1500€.

Lt. dem Autohaus würde meine Privathaftpflicht den Schaden übernehmen. Die weigert sich jedoch.

Und ich weigere mich 800€ zu zahlen, da ich bei einem Steinschlag mit meinem Wagen, nur eine SB von 150€ hätte.

Hatte jemand schon so einen Fall und kann mir Tipps geben wie die Rechtslage ist? Vielen Dank!