Gewohnheitsrecht auf Parkplatz an der Straße?
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus und parken seit 8 Jahren an der gleichen Stelle an der Straße. Mieter, die nach uns eingezogen sind, sind damit einverstanden und parken vor, bzw. hinter uns. Jetzt ist ein neuer Mieter eingezogen, der mal hier, mal dort parkt. Leider zeigt er kein Verständnis für die bisherige "Parkordnung". Können wir uns da auf unser Gewohnheitsrecht berufen? Oder was macht man mit so einem Querulanten?
Mieter,
VERKEHRSRECHT