Ich wohne in einem 2-Familienhaus. Der Vermieter hat im Dachgeschoss eine Wohnung, lebt aber nicht im Haus. Im Mietvertrag steht, dass ich das Heizöl beschaffen soll. Des Weiteren steht im Mietvertrag, dass der Mieter seinen Anteil an Brennstoffkosten (50 %) nach Vorlage der Rechnung zu entrichten hat. Der Vermieter ist nicht bereit, die Öllieferung in seinem Namen zu beauftragen und auf seine Rechnung zu begleichen. Die andere Mieterschaft ist nicht bereit, den vollen Betrag (50 %) zu zahlen, da es keine verbrauchsabhängige Ablesung gibt.
Da ich gemäß Mietvertrag doch nur meinen Anteil zahlen muss, wie kann mein Vermieter von mir verlangen, in Vorleistung für die andere Mieterschaft zu gehen, mit dem Risiko, dass ich einen Teil der Kosten von der Mieterschaft nicht überwiesen bekomme?
Wenn ich gemäß Mietvertrag nach Vorlage der Rechnung meinen Anteil zahlen soll, stellt sich mir die Frage, an wen soll ich denn zahlen, an den Lieferanten? Kein Lieferant würde sich auf diesen Deal einlassen. Ist es nicht so, dass ich den anteiligen Betrag an den Vermieter zahle, nachdem mein Vermieter die anteiligen Kosten an die jeweilige Mietpartei gesendet hat?
Weiß jemand einen Rat?