"Viele Kfz- Versicherung prüfen gemeldete Schäden unterhalb einer bestimmtenSchadenshöhe überhaupt nicht, sonder regulieren sofort."
Das ist im Fernsehen auch in einem Bericht genannt worden. Leider weiss ich nicht mehr wann und wo. Ich meine die Grenze waren etwa 2000 EUR.
Versicherung muss Rückstufung rückgängig machen Der Haftpflichtversicherer muss eine Rückstufung rückgängig machen, wenn er voreilig und ohne sorgfältige Prüfung der Sach- und Rechtslage den Schaden des Unfallgegners ganz oder teilweise reguliert hat. AG Kenzingen, Urteil vom 19.10.2000
Der Kfz-Haftpflicht-Versicherer ist seinem Versicherungsnehmer gegenüber verpflichtet, sich ein umfassendes Bild über die Umstände zu verschaffen, aus denen Ansprüche gegen ihn hergeleitet werden. Unterlaufen ihm bei seiner Prüfung Fehler, die als schuldhafte Verletzung seiner Pflichten zu werten sind, braucht der Versicherungsnehmer das Verhalten des Versicherers gegenüber dem Anspruchssteller im Innenverhältnis nicht gegen sich gelten zu lassen. http://www.justizkacke.de
Nach der Schilderung ist es aber schwierig. Man muesste sich schon das Gutachten des anderen PKW besorgen und es prüfen. Aber es würde ohnehin nicht viel helfen, denn nur eine Verringerung und wenn es auf die Hälfte ist, hilft einem ja auch nur begrenzt weiter. Und daraus eine unsorgfältige Prüfung herzuleiten um die Rückstunfung gänzlich rückgängig zu machen ist ebenfalls kaum möglich.