teilweise schräg hängt und bei einem bereits die halterung aus der wand gerissen ist, sodass wir den heizkörper notdürftig abstützen mussten, ist der vermieter dazu verpflichtet die entstandenen löcher in der wand zu verputzen und die heizung fachgerecht wieder anzubringen oder reicht es wenn der monteur mit dem auftrag kommt-befestigen-das war`s. der heizkörper ist im kinderzimmer runtergefallen und ich war glücklicherweise gerade da die halterungen in allen räumen sind veraltet und teilweise geben sie der heizung nur noch an einem seidenen faden halt. im wohnzimmer ist uns der heizkörper bereits komplett auf den fussboden gefallen und dem vermieter war es nicht wichtig da wir die halterung wieder mit gewalt ran drücken konnten. na das hält dann ja meinte er-ich meinte das ist gefährich da ich kleine kinder habe... das wurde dann immer runter gespielt-gibt es keine ´DIN normen dafür welcher belastung der heizkörper stand halten muss-also ich erinnere mich an den hausbau meiner eltern und an unsere vorige wohnung da konnte man sich drauf stzen und es ist nichts geschehen-danke