Folgende Situation:
Person A hat eine Wohnung angemietet und dem Vermieter vorher "diskret" klar gemacht, dass die Person A (Hartz 4 Empfänger) dort nicht wohnen wird, allerdings die Miete bezahlt und den Rest eben "für sich selbst" einsteckt. Person A wohnt mit seiner Partnerin zusammen, diese bezieht ebenfalls Hartz 4. Denke das Motiv ist der klassische Sozialbetrug, da auf diese Weise eben der volle Regelsatz für beide ausgezahlt wird + ggf Wohngeld.
Dem Vermieter ist diese Situation klar gewesen, ihm war egal woher die Miete kommt, Hauptsache es wird pünktlich bezahlt.
Der Vermieter hat seinen Sohn nun vorübergehend in diese leer stehende Wohnung "einziehen" lassen, da sie ohnehin ungenutzt ist.
Nur für den nun möglicherweise eskalierenden Fall, dass Person A die Situation nutzen möchte, um den Vermieter zu erpressen, wie wäre dieser Fall rechtlich aufgestellt? Auf wen kämen welche Kosten zu?
Betrugsfall Wohnung - was hat der Vermieter zu befürchten?
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