Die Tochter meines Mannes hat im Oktober ihr Studium begonnen. Nun hat sie Bafög beantragt. Somit muss mein Mann sein Einkommen aus 2010 offen legen. In dem Jahr wurde er allerdiungs arbeitsuchend und erhielt von seinem AG eine Abfindung. Da nun 2010 das Einkommen durch die Abfindung bedeutend höher war als es momentan ist sollte seine Tochter das Formblatt 7 zur Heranziehung des aktuellen Einkommens ausfüllen. Die hat sie verweigert. Leider kann Sie. Wenn nun das Einkommen von 2010 mit der Abfindung genommen wird muss mein Mann nicht unerheblich zahlen. Von was aber bitte, da das Einkommen nicht mehr so hoch ist und davon auch noch Unterhalt für 2 Kinder gezahlt werden muss. Uns bleibt nicht wirklich was davon. Meine Frage nun, hat auch der Vater das Recht gegen die Festsetzung in dem Bescheid Widerspruch einzulegen und auf eine aktuelle Einkommensberechnung zu bestehen? Tochter wir ihn mit Sicherheit auf Zahlung aus dem Bescheid verklagen. Für weiterhelfende Antworten wäre ich sehr dankbar.
kann man als vater gegen den bafögbescheid widerspruch einlegen?
BAföG,
widerspruch