hallo.... die wohlverhaltensphase beginnt mit der eröffnung vom Gericht, Amtsgericht meistens. dieser eröffnung geht das "ruhejahr" voraus, müsste bei dir auch so gewesen sein, in deinem fall bist du wahrscheinlich im jan.2011 das erste mal zu anwalt, oder? danach also ab jan. 2012 sind es sechs jahre, also bis jan, 2018, bis die wohlverhaltensphase vorbei ist. kurz vor ende bekommst ein schreiben vom gericht über die endverhandlung vor gericht, fällt diese positiv für dich aus, bist deine schulden los.

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