Wir haben uns als Erbengemeinschaft (4 gleichberechtigte Erben mit 4 gleichen Erbquoten) einen gemeinschaftlichen Erbschein ausstellen lassen. Derjenige Erbe, der den Erbschein beim Nachlassgericht beantragt hat, musste zunächst auch die Kosten dafür begleichen. Diese Kosten haben wir dann durch 4 geteilt und demjenigen, der den Schein beantragt hat die Kosten anteilig erstattet. Nun kann man ja die Kosten für den Erbschein steuerlich absetzen. Welchen Nachweis verlangt das Finanzamt von mir, d.h. wie kann ich nachweisen, dass ich ein Viertel der Kosten des Erbscheins getragen habe?