Wir haben Klage gegen meinen Bruder beim Landgericht eingereicht (u.a. Immobilie) nach meines Vaters Tod wegen Unterschlagung von Geldern, von Vollmacht, von persönlicher Habe meiner Eltern, Kontenleerung am Sterbetag, falscher Aussage, Nichtherausgabe von Unterlagen. Bruder (sitzt im Haus , vermacht gegen Pflege, nur gering bis gar nicht ausgeübt )+ auf den Unterlagen. Wir sind mit seinen gemachten Schulden vom Konto meines Vaters (eigener Nutzung) falscher Geschäftsführung der Angelegenheiten meines Vaters und Nichtzahlungen mit belastet) . Er hat wohl "besseren"? Anwalt, da statt der geforderten Aufklärung vom LG (nach Ablauf der angesetzten Frist von 2x2 Wochen)jetzt Verhandlung mit Vergleich angesetzt ist. Was passiert, wenn wir mit einem Vergleich nicht einverstanden sind und hat man ein Recht darauf zu erfahren, aus welchen Gründen der Richter so verfährt. Ja, ich weiss, vor Gericht und auf See ist man in Gottes Hand. und auch dass es kaum noch Urteile sondern nur Vergleiche gibt. IGO