Guten Tag,

ich bin seit dem 01.03. in Kurzarbeit und zu 100% freigestellt. Das wird sich auch die nächsten Monate leider nicht ändern. Ich würde gerne als Nachhilfe Lehrer währenddessen arbeiten. Die angebotenen Stellen sind alles Honorartätigkeiten. Zum einen bin ich mir nicht sicher, ob das noch in den“systemrelevanten“ Bereich fällt, zum anderen weiß ich nicht, ob ich diese Tätigkeit aktuell legal aufnehmen kann. Würde mein Kurzarbeitergeld am Jahresende mit meinem aus der Nachhilfetätigkeit verdienten Einkommensüberschuss verrechnet werden?

Herzlichen Dank