Mein Kabelanschluss ist unter "sonstiger Zuschlag " in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt, ist das so zulässig?
Hallo Mein Vermieter die GWH Hessen hat mir den Kabelanschluss / 8,00 Euro nicht in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt sondern als " sonstigen Zuschlag " separat . Erst nach meinen Anfragen bei der GWH wurde mir gesagt das es die Kosten für den Kabelanschluss sind. Ich find das schon recht merkwürdig. Ich habe in meiner Wohnung nur die Buchse für Kabelfernsehen /Unitymedia nichts weiter. Ich bin der Meinung das ein Kabelanschluss ,für den Kosten erhoben werden , mit in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt werden muss, oder ? Kann mir jemand helfen und eine Anwort geben ! Vielen Dank
Nebenkostenabrechnung