Das ist eine Frage fürs Schul- und Verwaltungsrecht. Es kann durchaus sein, dass du einen 10. Klasse Abschluss haben musst, um vor dem Gesetz nicht als Schulverweigerer zu gelten und kein Bußgeld auferlegt zu bekommen. Ich bin mir grad nicht sicher, ob das auch mit der Wiederholung einer Klassenstufe getan ist. Rufe am besten mal bei deiner zuständigen Schulbehörde/Schulamt an (nicht in der Schule), und frage, wie es rechtlich damit aussieht, erkläre kurz die Situation, aber nur allgemein, nicht mit deinem Namen. Kannst auch unter anderem Namen anrufen, geht die nix an.
Da wird einiges auf dich zukommen und wahrscheinlich auch der Führerscheinentzug. Du hättest dich vorher absichern müssen, hast du aber nicht und hast einfach gutgläubig getan. Und Alkoholkonsum schützt nicht vor Strafe.
Also ich kenn das so, dass es sehrwohl auch auf die Personenzahl ankommt.
Ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden?
Eine gerechtfertigte Nachzahlung darf nicht verrechnet werden, die steht dir in voller Höhe zu.
Lege schriftlich Widerspruch zu dem Bescheid ein. Per Einschreiben abschicken.
Wie wurde es denn vom Jobcenter begründet, dass sie dir die 1400,- einfach streichen bzw. verrechnen wollen?
Also ehrlich, was soll dein Verhalten? Wenn du in das Fitnessstudio rein willst, hast du egal wem, den Impfpass zu zeigen. Wir sind hier nicht bei "wünsch dir was" und du kriegst auch keinen persönlichen Mitarbeiter oder Assistenten vom Fitnessstudio gestellt. Wenn du wegen so einer Kleinigkeit schon Stress machst... na dann viel Spaß.. Der Mann wollte nur deinen Pass sehen und das zu Recht, dazu ist er nämlich verpflichtet. Denkst du vielleicht, du hast Sonderrechte?
Nein. 14-Jährige fallen unter das Jugenschutzgesetz und das besagt, dass du um 2 Uhr nachts noch Nachtruhe zu halten hast und keiner gewerblichen Tätigkeit oder Praktikum oder dergleichen nachgehen darfst. Auch keine 8 Stunden am Stück bei z.b. Ferienarbeit, sondern ich glaub es waren 4-6 Stunden pro Tag mit 14 Jahren. Erst ab 16 kannst du 8 Stunden.
Das heisst, du kannst den Arrest zu einem späteren Zeitpunkt antreten. Verfallen wird der aber nicht.
Mal mehr Infos, wie soll man sonst antworten.
Kannst du machen, wird aber nicht weiter verfolgt, da dies erst ab 14 Jahren der Fall wäre. Aber es wird polizeilich vermerkt und die Polizei wird dann zu den Eltern gehen und mit denen reden. Und sie hat auch die Möglichkeit, zum Jugendamt zu gehen und etwas zu melden. Das Jugendamt kann dann zu den Eltern gehen und dann könnten weitere Maßnahmen folgen.
Rufe auch gern selbst beim Jugendamt an und melde dies. Sowas sind ernst zu nehmende erste Signale, wenn etwas bei Kindern in die schiefe Bahn läuft. Und wieso ein Kind mit Waffen in einem Koffer rumläuft, sollte ebenfalls das JA mit den Eltern klären, auch wenn es "nur" ein Messer war.
Hallo, tut mir leid, dass es bei dir zu Haus so anstrengend ist, nicht schön.
Du kannst mit 17 z.b. in eine Wohngruppe gehen und dann ab 18 eine eigene Wohnung nehmen.
Für die Wohngruppe/betreutes Wohnen kontaktierst du das Jugendamt und wenn du 18 bist, suchst du eine Wohnung mit Hilfe Jugendamt/Jobcenter, du wirst ja dann Ausbildung machen aber die helfen dir bei allem.
Mach dem Jugendamt klar, dass du keinerlei Privarsphäre hast und auch dein Schulabschluss gefährdet ist, Bildung zieht immer, ist wichtig, dann kümmern sie sich eher.