Ist-Situation: 1. Haus mit 2 bewohnten Mietwohnungen. 2. Eltern haben die noch heute bestehenden Mietverträge vor der Schenkung abgeschlossen. 3. Schenkung an die Tochter mit Nießbrauch-Eintragung für die Eltern, d.h. Einkünfte aus Vermietung erhalten die Eltern. Sie sind u.a. auch für Kosten und Pflichten verantwortlich. 4. Die Tochter steht als Eigentümer im Grundbuch.

Fragen: 1. Wer ist rechtlich gesehen der Vermieter? Die Eltern (Nießbraucher) oder Tochter (Hauseigentümer)? Falls die Eltern die Vermieter sind: 2. Treten die Eltern vom Nießbrauch zurück, ist dann die Tochter der neue Vermieter? 3. Versterben die Eltern, ist wahrscheinlich die Tochter der rechtliche Vermieter? 4. Könnte der Hauseigentümer zukünftig mit einem neuen Mieter einen Mietvertrag abschließen und rechtlich als Vermieter agieren, obwohl die Miete an den Nießbraucher gezahlt wird?