Soweit mir bekannt ist, bekommt man Rente erst, wenn man im Rentenalter ist. Das heißt, dass Du jetzt, wenn überhaupt, Ehegattenunterhalt zahlen. Anspruch auf Rente von Ihm hast Du nur, wenn ihr geschieden werdet. Dann werden die Rentenansprüche gegenseitig aufgerechnet und dem Rentenkonto des anderen gutgeschrieben. Gezahlt wird aber erst bei Renteneintritt. Wenn Du bei Deinem Renteneintritt nur sehr wenig eigene Rente bekommen solltest, musst Du Grundsicherung beantragen. Dann ist in dem Fall Dein "Noch-Ehemann" in der Pflicht und ein Anwalt muss klären, wieviel Unterhalt er Dir dann zahlen muss.Anders läuft das leider nicht.
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Eine neue Küche berechtigt nicht zu einer Mieterhöhung. Es sei denn, Du gönnst Deinem Mieter eine Küche im mittleren, fünfstelligen bereich. Und ob sich das für eine Mietwohnuung lohnt !???
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