ES gibt noch eine Möglichkeit die hier bisher nicht angesprochen wurde: viele Kassen bieten z.B. beim Erreichen derAltergrenze oder dem 14. Fachsemester eine sogenannnte Mitgliedschaft als Examenskandidat an. Diese Regelung wird auch eingesetzt, wenn absehbar ist, dass nach dem Studium eine versicherungspflichte Beschäftigung oder ein anderer Tatbestand greift. Das beste hierbei: der Beitrag ist genauso hoch wie bei Studenten. Am besten mit der Kasse sprechen und die Möglichkeiten erörtern. Eine Nachzahlung ist sicherlich notwendig, allerdings ist eine Ratenzahlung (ohne Zinsen) möglich.
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