Hallo,
eine etwas heikle Frage, ich bin gespannt, ob es darauf eine Antwort gibt. Der Vater ist mit 43 Jahren plötzlich verstorben, die Familie hat wegen eines offenen Darlehensvertrags das Erbe ausgeschlagen. Zum Erbe gehörte auch ein Bausparvertrag mit einem kleinen Guthaben von ca. 1000 Euro. Offen waren dagegen eine Kreditsumme von ca. 13.000 Euro und unbekannte Rechnungen in geschätzter Höhe von 3.000 Euro.
Abgesehen davon, dass sich die Gläubiger wohl normalerweise selbst um ihre Aussenstände kümmern müssten:
Die Bausparkasse fragt bei der Familie 1x pro Jahr an, ob es einen Erbschein gibt und ob der Vertrag übernommen werden soll. Offensichtlich wurde das Guthaben bisher nicht verrechnet/beansprucht von einem der Gläubiger. Was passiert mit dem Guthaben? Muss es den Gläubigern gesondert gemeldet werden? Gibt es eine Frist, nach der das Guthaben der Familie doch wieder zustehen könnte, wenn sich niemand darum kümmert? Oder sollte die Bausparkasse es einfach behalten?
Danke im Voraus für Antworten auf so eine etwas abwegige Frage aus merkwürdigen Familien-Konstellationen.