Hallo zusammen, folgender Sachverhalt:
Bachelor: 2018-2021
Master 1: 2021-2022
Master 2: 2022-2024
Vollzeitjob seit Ende Bachelor mit Einkünften >50.000 pro Jahr & 37Std pro Woche. Wechsel des Masters ist erfolgt, da Master 1 inhaltlich und didaktisch nicht zu meinen beruflichen zielen gepasst hat.
Nun möchte die Familienkasse alle Kindergeld Zahlungen seit Ende Bachelor zurückfordern, da ein Job neben dem Studium schädlich für den Kindergeldanspruch ist (laut Familienkasse). Nach meinem Verständnis ist der Master weiterhin teil der Erstausbildung (zeitlich und inhaltlich folgend zum Bachelor). Und während dem Erstausbildung ist der Arbeitsumfang (zeitlich & monetär) unerheblich. Meine laienhafte Recherche hat folgendes Urteil dazu ergeben: https://datenbank.nwb.de/Dokument/740892
Ist meine Auffassung & Interpretation soweit grundsätzlich schlüssig & korrekt?