Das FA hat bei der Zusammenveranlagung einfach die ihm von der Knappschaft gemeldeten Einkünfte des Ehepartners aus einem pauschal versteuerten Minijob als Einkommen der Ehefrau (abzüglich der Werbungskostenpauschale) bei der Steuerberechnung einbezogen, was sich natürlich negativ auswirkt (eine getrennte Veranlagung wäre insgesamt noch ungünstiger).
Ist diese, eigentlch doppelte Versteuerung rechtens oder liegt hier eine willkürliche Handlungsweise dieses Finanzamtes vor? Diese Frage drängt sich auch auf, weil diese Einkünfte bei den Vordrucken (Anlage N oder anderen) nirgends "abgefragt" bzw. erfasst werden und vom Steuerpflichtigen nicht angegeben werden können. Merkwürdig ist auch, dass diese Einkünfte auch bei dem ausgezeichneten Steuerprogramm "tax" von Buhl ebenfalls nicht berücksichtigt werden.
Vielleicht hat jemand diesbezügliche Erfahrungen und kann mir helfen. Vielen Dank
Wolfgang