Antwort
Steuerpflichtig ist ALG I nicht, wird aber auf den Progressionsvorbehalt angerechnet. Stipendien zur Förderung der Forschung oder zur Förderung der wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung oder Fortbildung sind steuerfrei, wenn sie unmittelbar aus öffentlichen Mitteln oder von zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen, denen die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied angehört, gewährt werden. Steuerfrei sind ebenfalls Stipendien, die von Vereinen oder Stifungen vergeben werden. Die Erklärungen sind auszugsweise von dieser Seite: http://www.steuertipps.de/lexikon Ich würde auf jedenfall mal beim Finanzamt nachfragen. Die Auskünfte werden immer kostenlos gegeben. Und sind dafür dann in jedem Fall verlässlich.