Das hängt davon ab, bei welcher Bank du bist und ob du selbst mit der Bank eine spezielle Vereinbarung getroffen hast. Meist handelt es sich um circa 1000 Euro am Tag. Aber meist werden Käufe, die per Unterschrift gezahlt werden zeitversetzt abgebucht. Das heißt, wenn du den Verlustrechtzeitig bemerkst kannst du die Karte noch sperren und verhindern, dass der Bertrag abgebucht wird.

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Ein fünfmonatiger Aufenthalt könnte ein wenig zu kurz für eine Kreditkarte sein, das solltest du bei der Kontoeröffnung erfragen.

Du kannst aber eine Prepaidkarte beantragen, damit du in Deutschland eine Kreditkarte hast, falls du sie mal brauchst. Dem steht eigentlich nichts im Wege.

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Meinst du, dass man einen Riestervertrag dazu vorzeitig auflösen muss?

Der Riestervertrag ist zur Altersvorsorge gedacht. Eine frühzeitige Kündigung ist nicht empfehlenswert, da du damit die staatlichen Zulagen verlierst. Etwas Kapital herausnehmen, und dann weiter ansparen geht auch nicht.

Für den Fall des behinderten- bzw. altersgerechten Umbaus gibt es von der KfW aber Darlehen zu guten Konditionen. Da kannst du dich informieren.

Wenn du allerdings dein Geld aus einem auslaufenden Riestervertrag dazu verwenden willst (musst) ein Haus umzubauen, kannst du das meines Wissens tun. Aber auch da kannst du dich anch Finanzierungsmöglichkeiten bei der KfW umschauen.

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Also offiziell kenne ich da nur die Schwackeliste. Falls du aber überhaupt erstmal einen Anhaltspunkt finden willst, geh doch einfach auf eine der Internetseiten, auf denen Autos verkauft werden- es gibt ja entsprechende Börsen. Da gibst du deinen Fahrzeigtyp, Alter usw. ein und schaust mal, für welchen Preis vergleichbare Modelle angeboten werden.

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Die Frage ist, ob du in der GKV versicherungspflichtig bist. Ist dies so, wirst du zurück in die GKV kommen, die nach den geltenden Hartz IV Gesetzen übernommen wird.

Kannst du nicht zurück in die GKV wirst du bei deiner PKV in der Basistarif wechseln müssen, welcher dann vom Amt bezuschusst wird.

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Na klar geht das. Die Nebenkostenarechnung für das laufende Jahr wird ja wahrscheinlich sowieso erst mit dem Auszug erstellt. Also kommt die dann auch erst nach Auszug.

Wie Vermieter so sind wirst du wohl auch erst deine Kaution zurückerhalten, wenn die Nebenkosten beglichen sind. Sie es als Vorteil, wenn der Vermieter noch die Nebenkosten abrechnen muss, wird er es nach dem Auszug schnell tun - dann bekommst du die Kaution auch schnell zurück.

Rat2010 hat übrigens Recht. Die Frist beträgt 12 Monate. Für die Kaution allerdings nach rechtssprechung 6.

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Wenn der Eintrag falsch ist, kannst du dich an die Schufa wenden. Der Eintrag muss gelöscht werden.

Ist der nagtive Eintrag dort aber zu Recht, dann kannst du ihn nicht löschen. Dann hätte die Schufa ja wirklich gar keinen Sinn.

Um den falschen Eintrag zu löschen brauchst du übrigens keinen teuren Vermittler. Das kriegt man auch alleine hin.

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Ja gibt es. Du kannst die zugehörigen Konten dann auch als Taschengeldkonten benutzen und mit der Kreditkarte kann nur ausgegeben werden, was auch auf dem Konto ist.

Wenn du Anbieter suchst würde ich einfach mal googlen. Aber Vorsicht: bei solchen Prepaid Karten verstecken sich auch oft Gebühren!

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Das Problem bei diesem Secure Code Geschäft liegt dort, dass wohl Rückbelastungen durch die Kunden nicht möglich sind. Von solch einem Fall wurde neulich mal im Fernsehen berichtet. Werden dir die Daten entwendet oder dein Zugangspasswort geklaut, musst du dafür haften. Ich würde das System deshalb nicht benutzen.

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Es gibt flexible Hypothekendarlehen, die mittlerweile sehr flexibel sind. So kann man beliebige Sondertilgungen vornehmen etc. Bei manchen ist auch die Ratenwahl (in einem gewissen Rahmen) flexible. Flexibilität kommt aber meistens zu einem Preis- höhere Zinsen.

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Anlage AV: Vorsorgeaufwand

Schau doch mal hier nach: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/steuererklaerung+anlage+av.htm#anlage-vorsorgeaufwand

hier gibt es eine detaillierte erklärung dazu!

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Wenn der Kredit von der KfW kommt musst du dir keine Sorgen machen. Die Deutsche Bank wickelt in diesem Fall ja den Kredit nur ab. Wenn du dir nicht sicher bist: ruf bei der KfW-Hotline an. Die können dir genau sagen, ob und was du prüfen musst!

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Bereits im Testament kann die Vergütung des Testamentvollstreckers geregelt sein. Sollte sie auch! Andernfalls kann der Testamentsvollstrecker eine angemessene Vergütung einfordern, dies kann er den Erben gegenüber. Hat der Erblasser geregelt, dass der Testamentsvollstrecker KEINE Vergütung erhalten soll, so ist das bindend!

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Du musst dich um eine Anschlussfinanzierung kümmern! Klar kann es sein, dass eine andere Bank diese ablehnt, aber wahrscheinlicher ist es, dass sie dir sehr schlechte Konditionen anbieten. Du musst dich rechtzeitig darum kümmern, in der Regel schließt ein abgeschlossenes Forwarddarlehen ja so ein Problem aus. Deine eigene Bank wird dich ja auch darauf hinweisen, dass eine Anschlussfinanzierung fällig ist.

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Der verbindliche Kostenvoranschlag ist quasi ein Festpreis, der vorab vereinbart wird. Dies bedeutet, dass der Preis vom Kunden in jedem Fall gezahlt wird, auch dann wenn die Kosten etc. des Unternehmers höher ausfallen als kalkuliert. Dies muss so schriftlich festgehalten werden! Ein unverbindlicher Kostenvoranschlag hingegen kalkuliert einen ungefähren Preis. Der Unternehmer darf aber trotzdem nicht unendlich viel vom Kostenvoranschlag mit dem finalen Preis abweichen. Nach Rechtsssprechung darf der Preis hinterher maximal 10 bis 20 % über dem angegebenen Wert im Kostenvoranschlag liegen. Ich denke, dass es auch im Sinn des Unternehmers ist eine genaue Formulierung in den Kostenvoranschlag aufzunehmen.

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Die Ikea Familiy Bezahlkarte läuft über die Ikano Bank. Ob diese Karte Vorteile bietet würd ich aber so nicht sagen. Bei Teilzahlung zahlt man 14,95 % effektiven Jahreszins. Ganz schön happig, hm? Irgendwelche besonderen Rabatte für Ikano Kunden sind mir nicht bekannt.

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Ich würde direkt zum Amt gehen. Schließlich können die dir genau sagen, wieviel dein Bekannter bekommen kann. Hier gibt es auch ein gutes Merkblatt vom BMVBS: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/download/wohnen/wohngeld_2010_ratschlaege_und_hinweise.pdf

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Nießbrauch ist ja nur dann ein Thema wenn jemand eine Immobilie verschenkt und darin weiter ein lebenslanges Wohnrecht behalten will. Das Kind kann in deinem Fall ja den Eltern ein lebenslanges Wohnrecht einräumen. Das hat dann meines Wissens aber wenig mit Nießbrauchrecht zu tun. Wenn du mehr wissen willst, ist das hier ganz hilfreich:

http://www.biallo.de/finanzen/Versicherungen/niessbrauch-schenkung-mit-wohnrecht-kombinieren.php

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