Hallo Schnecke76,

"KInder" mit einer starken gesundheitlichen Einschränkungen können in der Tat das Kindergeld erhalten.

Besteht kein Kontakt mehr zu den Eltern, kann ein Abweigungsantrag gestellt werden.

Wichtige Regelung bei dem Bezug vom Kindergeld für behinderte Kinder ist jedoch, dass die Behinderung vor der 25. Lebensjahr eingetreten und festgestellt wurde.

Ist dies der Fall, stehen die Chancen gut. Das Kindergeld wird im Übrigen dem ALG II voll angerechnet, da es eine Steuerleistung ist.

Ob es für behinderte Mitbürger Sonderregelungen gibt, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.

Ich wünsche Dir und deiner Freundin von Herzen alles Gute. Wenn Du noch Fragen hast, kannst du mich auch gerne auf meinem Portal anschreiben: www.litia.de

Viele Grüße aus Melle Simon

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Stimme wfwbinder zu.

Nordelbe, denke bitte aber daran, dass Du anstatt der Werbekostenpauschale in Höhe von 920 € p.a. auch die tatsächlichen Kosten angeben kannst. Oftmals erreicht man dies schon mit den Fahrtkosten.

Zum Grenzbetrag der Einkünfte und Bezüge ( 8004 € p.a. für das Jahr 2010 ) ist noch zusagen, dass das nicht der Bruttoverdienst ist.

Rechnen musst Du: Bruttoeinkommen -minus Sozialversicherungsbeiträge, -minus hälftig Rentenversicherungsbeitrag =gleich anzurechnedes Einkommen.

Also nur nach netto oder brutto geht es net.

LG & alles gute Simon

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Hallo,

alle haben ein bisschen Recht. Ich kann Dir folgendes sagen:

Du wirst für Dein Kind weiterhin Kindergeld erhalten. Jedoch muss es der Grundsicherung angezeigt werden, da es als Einnahme gilt.

Grundsätzlich bekommt der das Kindergeld, der dem Kind die Unterkunft gewährt und zweitrangig wer den Barunterhalt leistet.

Also... Der Träger wird das Kindergeld erhalten. Zumindest, wenn Du es korrekt bei der Familienkasse und dem Amt für Grundsicherung meldest.

Ruf die KG-Hotline an ( 01801 54 63 37 ) und sag bescheid!

LG & alles gute! Simon

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Hi,

Ihr könnt ggf. weiterhin Kindergeld erhalten, jedoch dann aufgrund vom Bundeskindergeldgesetz.

Ruf bitte die Hotline der Familienkasse an (01801 54 63 37)und geb diesen Umstand bekannt. Wichtig ist auch, wo sich in dieser Zeit die Kinder aufhalten und was Sie machen.

Lasst euch am Telefon direkt sagen, welche Nachweise benötigt werden und welche Anträge ( diese werden Euch direkt zugeschickt ). Ihr werdet ein bissel Papierkram machen müssen.

Auch wird sich die zuständige Familienkasse bei euch ändern. Bearbeitungszeit kann ca. 6-8 Wochen dauern.

LG

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@albwolf

Oh gut das Du noch auf den Verdienst hingewiesen hast - das habe ich doch glatt unterschlagen :D

Grenzbetrag der Einkünfte und Bezüge liegt für 2010 bei 8004 Euro ( 2009 = 7680 Euro ).

Gerechnet wird:

Bruttoeinkommen - Sozialversicherungsbeiträge - hälftig Rentenversicherungsbeitrag = Einkünfte.

Weitere Infos kannst Du auch bei Werbung durch Support gelöscht bekommen. Ist zwar im Aufbau, aber doch interessant :D

LG

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Hi GuenHllmth,

du kannst natürlich weiterhin Kindergeld erhalten! Ruf die KG-Hotline an ( 0 18 01 54 63 37 )und fordere Dir die entsprechende Anträge an.

Diese einfach ausfüllen und auch von dem Träger der Ausbildung abstempeln lassen und alles ist ok.

@nero070

Eine Pflicht, dass das Kindergeld weitergeleitet wird gibt es nicht! Dieses wäre in einem zivilen Verfahren zu klären. Sonst würde die Familienkasse auch nicht ausschließlich an die Eltern auszahlen ( und nur bei Ausnahmen direkt ans Kind auszahlen ).

LG

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Naja...

Ab dem 21. Lebensjahr MUSST Du in einer Ausbildung, Studium oder zumindest AUSBILDUNGSSUCHEND sein!

Also... ab zur ARGE. Meld Dich AUSBILDUNGSSUCHEND, nicht arbeitssuchend! Verpflichtungen dadurch hast Du nicht. Lass Dir eine Bestätigung über Deine Meldung geben und dann sagt Du Deiner Mutter oder Deinem Vater, dass Sie sich bitte bei der Familienkassen - Hotline melden sollen ( 0 18 01 54 63 37 ). Das können nur Deine Eltern machen, da Sie für Dich Kindergeldberechtig sind.

Und dann bekommst Du grundsätzlich weiter Kindergeld bis max. dem 25. Lebensjahr. Wichtig, da Du selber Mutter bist, dass Dein Kind bereist mind. 1 jahr alt ist.

Bei Fragen schreib ne mail oder besuch meinen Blog: Werbung durch Support gelöscht

LG Simon

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Hi,

wenn Du z.B. hier in Deutschland ein zuversteuerndes Einkommen besitzt oder eine Gehaltsersatzleistung beziehst, dann kannst Du hier grundsätzlich KG erhalten - Ja!

Wovon lebst Du zurzeit / was machst Du zurzeit? Auch wichtig: Sind Deine Kinder noch Minderjährig? Wenn nicht, was machen Sie zurzeit und wo leben Sie?

Ruf auf alle Fälle bei der Familienkasse an und lass Dir die Anträge zusenden ( 0 18 01 54 63 37 )!

Weitere Infos bekommst Du hier: Werbung durch Support gelöscht Die Seite befindet sich zwar noch im Aufbau, aber dort kannst Du auch vieles Nachlesen.

LG Simon

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