Hallo Schnecke76,
"KInder" mit einer starken gesundheitlichen Einschränkungen können in der Tat das Kindergeld erhalten.
Besteht kein Kontakt mehr zu den Eltern, kann ein Abweigungsantrag gestellt werden.
Wichtige Regelung bei dem Bezug vom Kindergeld für behinderte Kinder ist jedoch, dass die Behinderung vor der 25. Lebensjahr eingetreten und festgestellt wurde.
Ist dies der Fall, stehen die Chancen gut. Das Kindergeld wird im Übrigen dem ALG II voll angerechnet, da es eine Steuerleistung ist.
Ob es für behinderte Mitbürger Sonderregelungen gibt, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.
Ich wünsche Dir und deiner Freundin von Herzen alles Gute. Wenn Du noch Fragen hast, kannst du mich auch gerne auf meinem Portal anschreiben: www.litia.de
Viele Grüße aus Melle Simon