Liebe Ratgebenden, Ich habe bereits in der Suche einen ähnlichen Thread gefunden (https://www.finanzfrage.net/frage/geld-aus-privatvermoegen-im-ausland-nach-deutschland-ueberweisen--), frage aber aufgrund anderer Details nochmals neu nach. Ich hoffe, das ist in Ordnung.... Wie ihr oben schon lesen könnt, geht es um einen Transfer von einem Betrag von um die 80000 Euro aus Kroatien. Das Geld stammt von einem Grundstück- und Hauskauf in dem ehemaligen Jugoslawien (heute Kroatien) im Jahre 1976. Finanziert wurde das Haus durch einen Gewinn und aus in Deutschland mit Erwerbstätigkeit erwirtschaftetem Lohn. Das Haus wurde für eigene Urlaube genutzt und im Jahr 2002 verkauft und auch in Kroatien besteuert (das allerdings komischerweise erst vor wenigen Jahren - ich weiß nicht, warum...). Das Geld liegt auf einem kroatischen Konto, der Wohnsitz ist Deutschland. Alles ist dokumentiert. Nun soll das Geld nach Deutschland überwiesen werden, um den Kauf einer Wohnung zu finanzieren. Meine Fragen sind folgende: - Soweit ich das verstehe, besteht die AWV-Meldepflicht, allerdings hat diese nichts mit dem Finanzamt zu tun. Richtig? - Muss dem Finanzamt der Übertrag des Geldes gemeldet werden? - Fallen in Deutschland Steuern auf das Geld an, wenn es überwiesen wird?

Ich bedanke mich ganz herzlich im Voraus!