Einkünfte aus Vermietung - Nebenkosten als durchlaufender Posten
Kann/Darf ich bei der Einkommenssteuererklärung die Angabe der Nebenkosten als durchlaufenden Posten zur Vereinfachung weglassen? Also bei den Einnahme in der Anlage V nur die Miete ohne Nebenkosten und bei den Ausgaben natürlich auch alle Ausgaben die die Nebenkosten angehen weglassen.
Nebenkosten,
Vermieten