Hallo,ich bin testamentarisch Alleinerbin einer Wohnung meiner Grossmutter.Im Grundbuch steht,das eine seit Jahren verstorbene Person ein Vorkaufsrecht für alle Fälle hat.Hat die Tochter dieser Person jetzt automatisch dieses Vorkaufsrecht geerbt?...und/oder...wenn ich das Grundbuch als Erbin auf mich umschreiben lasse,kann ich den Eintrag mit dem Vorkaufsrecht gleichzeitig ohne rechtliche Konsequenz auch löschen lassen?