Antwort
Das Problem ist die Grenzen des Grundstücks, die aus der Karte hervorgehen, in der Örtlichkeit wieder zu finden. Grenzmarken und Grenzsteine werden wohl beim Neubau des Gehwegs "verschwunden" sein.
Man kann sich an eingemessenen Gebäuden orientieren und hat dann in etwa den Grenzverlauf.
mindestens 75 cm auf unserem Grundstück
Wenn dem danach wirklich so sein sollte, hast du einen Anspruch darauf, dass die Gemeinde diesen Teil übernimmt und angemessen entschädigt.