Die Zinsen betragen hier oft über 15% also solltest du es wenn dann nur als sehr kurze Zwischenlösung nutzen. Eine gute Alternative ist für so einen Fall ein sogenannter Abrufkredit den viele Banken anbieten.

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Ich bin mit der Techniker ebenfalls sehr zufrieden. Im Grunde nehmen sich die Leistungen der meisten Krankenkasse nicht viel. Für Vorsorgeleistungen ist die Techniker keine falsche Wahl.

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Ja das geht auf jeden fall. Wenn die Ware nicht mehr so verkauft werden kann wie sie anfangs angeboten wurde, kann der Verkäufer die Auktion abbrechen.(Az.: 9 S 166/12).

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Das Finanzamt hat spezielle Suchmaschinen zur Identifizierung von organisierten bzw Großhändlern im Internet. Wenn sich die Erträge aber noch im Maß halten und du keine großen Shops betreibst wird sich das Finanzamt nicht dafür interessieren.

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Das geht nur wenn der Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt. In diesem Fall können die Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. 12 Euro am Tag bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit und 24 Euro am Tag bei mehr als 24 Stunden Abwesenheit können angesetzt werden.

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Das kann in der Tat zum Problem werden. Das Fahrtenbuch sollte seit Jahresanfang geführt werden, sonst riskiert man dass das Finanzamt es nicht anerkennt. Ein passendes Urteil findest du hier Bundesfinanzhof (Az VI R 35/12)

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Ja das darf die Bank tun. Wenn du ein langjähriger Kunde bist ist es natürlich kein feiner Zug wenn dich nicht vorher dein Bankberater zum Gespräch bittet. Prinzipiell kann diese Entscheidung aber alleinig auf Grund deiner Bonität getroffen werden.

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Eine breite Streuung ist nach wie vor eine gute Methode um das Risiko zu minimieren. Man sollte es jedoch nicht übertreiben denn am Ende macht man so doch Verluste wenn die Anlage zu kleinteilig wird.

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Wenn nur Einzelstücke verkauft werden kann dies am Fiskus vorbei getan werden. Wichtig ist hierbei die Herkunft der Stücke. Stammen sie aus eigener Sammlung oder einem Erbe ist es meistens kein problem. Wurden sie jedoch gekauft und innerhalb eines Jahres dann weiterverkauft interessiert sich das Finanzamt durchaus dafür.

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Das geht künftig nur noch wenn der Wille die Immobilie zu vermieten offensichtlic ist. Es müssen also Inserate geschaltet werden, der Preis angepasst werden, Rennovierungen durchgeführt werden etc. um den Anspruch auf Werbungskosten zu halten.

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Ich habe gerade einen Kredit bei einer Bank beantragt bei der mein gehalt nicht eingeht udn mir wurde ein Angebot erstellt. Die Hauptsache ist, dass du deine Bonität nachweisen kannst sowie deine regelmäßigen Ausgaben. dann müssen die Einnahmen nicht bei der Kreditgebenden Bank erfolgen.

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Eine Tilgung der Schulden macht natürlich Sinn aber nur wenn dabei keine zusätzlichen Verluste entstehen. Wenn eine Sondertilgung möglich ist ohne das man eine Vorfälligkeitsentscheidung zahlen muss, dann lohnt es sich auf jeden Fall das Geld zur Schuldenabzahlung zu verwenden, da man es nicht mit einem so hohen Zinssatz anlegen könnte dass man mehr Gewinn daraus schlagen könnte.

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