Hello,

Ich habe wahrend des monats einmal als Servicekraft gearbeitet (14 euro/Stunde, 8 Stunden) und die Arbeitgeber hat mir gesagt dass die auszahlung geht wenn ich eine Rechnung schreiben kann.

Soweit ich weiß, muss man sich dafür im Gewerbe anmelden und eine eigene Steuernummer für die obengenannte Tatigkeit zu beantragen. Ist es legal oder strafbar als Scheinselbststandigkeit? Ausserdem bin ich Studentin, beziehe kein BaFög, bin als Freelancer als Komparse & Modedesignerin tatig und arbeite für ein Unternehmen als Promoter (Befristete kurzfristige Beschaftigungsverhaltnis für Studentische Aushilfskrafte). Falls es so schwierig ist und die arbeit schon gemacht ist, was sind die Möglichkeiten um das Lohn zu erhalten?

Vielen Dank für eure Hilfe & Infos,

Ilona