Es geht um die Frage:

Jemand bezieht Witwenbezüge nach dem Tod seiner Frau.

Er lebt in einer neuen Beziehung und erwägt zu heiraten. Doch dies würde zum Fortfall seiner Witwenbezüge führen.
Frage:
Ist die Rechtslage hier noch unverändert?
Haben sich Änderungen gegenüber der Vergangenheit ergeben?