Antwort
Guten Morgen,
er muss Unterhalt zahlen! Selbst wenn sie eine Ausbildung und dadurch eine Ausbildungsvergütung hat. Wenn sie ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, könnte sich das allerdings gut möglich ändern. Aber er muss bis sie entweder ihre erste Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung hat oder bis sie 25 ist Unterhalt Zahlen. (Da Eltern für ihre Kinder Unterhaltspflichtig sind bis zum Vollendeten 25 Lebensjahr)
Fazit: Er versucht nur nicht zahlen zu müssen und denkt er schafft es damit!
Das Jugendamt sollte allerdings die Unterlagen vom Vater definitiv Einklagen, dann bleibt ihm nichts anderes übrig, und er wird zu seinen Zahlungs Pflichten eben gezwungen.