Anlage V Ziffer 49 " Sonstiges"
In welcher Höhe akzeptiert das FA bei einer vermieteten ETW den pauschalen Ansatz von Kosten für Fahrten, Porto, Telefon, also ohne Einzelnachweis, Hier gibt es sicherlich int. Anweisungen? Gemeint ist Zeile 49 Anlage V Sonstiges.
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