Antwort
Ich kenne die exakte Rechtslage hierfür nicht, wenn allerdings kein Vertrag o.ä. zu den jeweiligen Zahlungen gemacht wurde wird es schwierig, dass Geld zurück zubekommen. Da es auch als Schenkung gelten kann. Vielleicht gibt es allerdings ein Schlupfloch im Gesetz hierzu. Z.B eine Falschauszahlung. Welche du geltend machen könntest. Ein Anwalt oder eine Beratungsstelle würde sich bei dieser Summer aber lohnen.