Wir erhalten aufstockendes ALG2, wobei ich nun einen Teilzeitjob mit 25 Wochenstunden ausübe, den ich mit eigenem PKW erreiche. Statt der pauschalen Erstattung je Entfernungskilometer möchte ich jetzt die tatsächlichen Kosten geltend machen. Hierbei ist mir aber Einiges nicht ganz klar und ich habe auch noch nichts darüber gefunden:

  1. Muss der Wechsel von Pauschale zu Nachweis VOR Beginn eines Monats angekündigt bzw. beantragt werden oder schickt man einfach nach Ablauf eines Monats eine Aufstellung (mit Belegen?) zum Jobcenter? Ginge das bei einem (wegen anderer Einwendungen) laufenden Widerspruchsverfahren auch noch für die Vergangenheit?
  • Können bzw. müssen Kosten, die nur ein- oder zweimal jährlich anfallen, wie z. B. Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung oder Reparaturen anteilig berücksichtigt werden oder kommt alles in den jeweiligen Monat "mit rein", was auch bezahlt wurde?

  • Ist die Kfz-Versicherung dort überhaupt mit aufzuführen, da sie doch schon bei der Einkommensbereinigung berücksichtigt wurde? Andererseits gehört sie aber ja zu den Kfz-Kosten dazu.

Das war's für's Erste. Über Eure Antworten freue ich mich!