Ich hab gerade mit dem Finanzamt telefoniert. Dort gab man mir die Auskunft, dass ich sämtliche Anschaffungsnebenkosten - egal ob diese im Jahr 2010 oder 2011 angefallen sind - in die AfA-Berechnung für die Steuererklärung 2010 miteinbeziehe.
Es wird also nur EINE AfA-Berechnung erstellt.
Nun werde ich so vorgehen, wie mir das Finanzamt gesagt hat.