Hallo,
etwas brennt mir echt auf den Nägeln: Bin Soldat, Hauptwohnsitz mit Lebenspartnerin in Stadt A, wo ich Freitags hin fahre und Sonntags weg, und habe in Stadt B, wo ich arbeite, eine Pendlerwohnung. Mir ist klar, das ich die anmelden muss. Frage: Im Einwohnermeldeamt am Tel. sagte man mir, man könne daraus dann nur den Hauptwohnsitz machen, da ich mich ja überwiegend am Arbeitsort befände und Lebensmittelpunkt in Stadt A nur dann der Fall sei, wenn ich verheiratet wäre ! Trennungsgeld bliebe davon unberührt, aber ich müsste die Pendlerwohnung zum Hauptwohnsitz machen, was ich aber nicht will!! Ich will, das das mein Zweitwohnsitz wird, und wenn ich mich nicht irre, gibt es doch für unverheiratete Trennungsgeld-Empfänger sogar so einen Gesetzestext?! Frage 2 : Wie sieht das dann steuerlich für mich aus?? Wenn Hauptwohnsitz in Stadt B wäre, dann könnte ich doch nach Stadt A garnichts mehr geltend machen, weil da ja kein Grund mehr bestünde? Bin total verwirrt :(