Kann dir da leider nicht helfen, habe auf die schnelle das hier gefunden: https://www.backstagepro.de/thema/steuern-fuer-musiker-freiberufliche-oder-gewerbliche-taetigkeit-2019-06-12-PJ45y2dh1Y
Da du am Anfang stehst kannst du als Freiberufler starten. Ob du deine Einkünfte als normales Einkommen zzgl. Solizuschlag und Kirchensteuer in deiner Einkommenssteuererklärung erfassen musst, wäre recht vorstellbar.
Drop doch mal dein Spotify, bin interessiert :D
Antwort
Antwort
Ich denke es ist eventuell der Verwendungszweck nicht stimmig und die Überweisung ist untergegangen. Die Rechnung von 128€ wird nun zzgl. der Mahngebühr entstanden sein. Dies müsstest du jedoch auf dem Brief sehen können
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.