Hallo!
Ich hätte gerne gewusst, ob ich als Inhaber einer GmbH & Co. KG einen noch abzuschließenden KfW-Kredit (Programm 47, 20 Jahre Zinsbindung, 20 Jahre LZ) ebenfalls nach 10 Jahren kündigen kann, so wie es das BGB in § 489 z.B. bei Immobilienkrediten von Privatpersonen vorsieht. Oder gilt dies nur für "Bürger", so wie der Titel des BGB es bereits aussagt, nicht aber für Unternehmen?
Bitte keine Antworten wie "Sollte doch bestimmt gehen" sonder bitte nur von denen, die tatsächlich mit der Materie vertraut sind.
Ganz Herzlichen Dank! Klaus
Auszug § 489 BGB (1) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen, ...in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs.