Hallo,

nachfolgends Schreiben, bekam ich vom Landratsamt.

Hier der Wortlaut des Schreibens.

Uns wurde mitggeteilt, dass Sie und verkehrsgefährdet (ohne Licht und im Dunkeln, bremsen ohne Grund) am Straßenverkehr als Fahrzeuglenker teilnehmen. Auf Grund dieser Informationen ist es notwendig ein Gespräch mit uns zu vereinbaren.

Vorsorglich weisen wir Sie daraufhin, dass wenn Sie zu einem Gesporächstermin nicht bereit sein sollten, wir nach Aktenlage entscheiden müssen.

Kann mir jemand helfen, was dies bedeuten soll? Soll ich einen Anwalt einschalten?

Ich danke schon einmal im voraus.

Grüße