Sondernutzungsrecht für Garten - wer trägt die Kosten für die Gartenpflege?
Guten Morgen, mein Mann und ich haben eine Eigentumswohnung in einem Drei-Familien-Haus. Der Eigentümer der EG-Wohnung hat ein Sondernutzungsrecht des hinteren Gartens. Der vordere Garten ist Gemeinschaftseigentum. Der Eigentümer der EG-Wohnung ist der Meinung, dass wir anderen Eigentümer uns an deren Gartenpflege (Kosten) beteiligen sollen. Wir sind der Meinung, dass dies nicht korrekt ist. Können Sie uns weiterhelfen? Vielen Dank.
Eigentumswohnung