Guten Morgen, mein Mann und ich haben eine Eigentumswohnung in einem Drei-Familien-Haus. Der Eigentümer der EG-Wohnung hat ein Sondernutzungsrecht des hinteren Gartens. Der vordere Garten ist Gemeinschaftseigentum. Der Eigentümer der EG-Wohnung ist der Meinung, dass wir anderen Eigentümer uns an deren Gartenpflege (Kosten) beteiligen sollen. Wir sind der Meinung, dass dies nicht korrekt ist. Können Sie uns weiterhelfen? Vielen Dank.