Hallo, im Bauplan unserer Wohnanlage ist ein Kinderspielplatz eingezeichnet, der auch bis 2004 auf der Gemeinschaftsgrünanlage stand. Dieser wurde 2004 wegen Verfall des Holzes abgebaut. Zu diesem Zeitpunkt gab es keine Kinder in der Wohnanlage. In der darauf folgenden Eigentümerversammlung wurde beschlossen, dass dieser Spielplatz ggf. wenn wieder Kinder in der Anlage wohnen wieder hergestellt wird. Wir haben eine kleine Tochter und haben mit 4 weiteren Eigentümer nun eine außerordentliche Eigentümerversammlung zum Thema Wiederaufbau des Spielplatzes beantragt. Diese soll nun laut Hausverwalter stattfinden. Der Termin liegt allerdings in unserer Urlaubszeit und somit können wir als einzige Eigentümer mit Kind und Antragsteller des Wiederaufbaus nicht an der Sitzung teilnehmen. Kann bzw. darf die Sitzung stattfinden? Muss der Spielplatz wieder aufgebaut werden? Danke
Außerordentliche Eigentümerversammlung Thema Kinderspielplatz in Wohnanlage