Such doch mal nach dem Anbieter im Internet und ob es Kontaktmöglichkeiten gibt. Ich würde den Abbucher auf jeden Fall informieren und ggf. eine Reaktionsmöglichkeit geben. Kommt keine nach einer gesetzten Frist, den Betrag rückbuchen.
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allein dadurch, dass die Kosten im Vorjahr angefallen sind, ist dieser Ansatz nicht möglich.
Zusätzlich sehe ich generell keine Möglichkeit, die Kosten abzusetzen. Wo ist der direkte Bezug zur Selbständigkeit? Fährst du nur beruflich? Das wird beim FA nicht so durchgehen.
Anders wäre es bei einem Taxi- oder Lkw-Führerschein.