Gebühren: übliche Buchungsgebühr Scheckeinreicher ausfüllen = ja, macht aber auch das frdl. Servicepersonal Deiner Bank. Wenn ich im Zeitdruck bin, werf ich den Scheck auch mal in den Bankbriefkasten, versehe ihn vorher aber mit meiner Kontonr u. Unterschrift auf der Rückseite. Das genügt meiner Bank. Die Quittung der Scheckeinreichung erhalte ich dann aber nicht.

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bis zu 30 h die Woche- freiberufliche müssen Ihre Einkommensaussichten schätzen und angeben.Im nachhinein dann belegen- hierzu würde ich mich ausführl. beraten lassen von einem Steuerberater, bevor man zu arbeiten beginnt, es könnte sonst sein, daß unterm Strich weniger bleibt also ohne Job während der Elternzeit.

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Wichtig find ich, daß eine Unfallrente includiert ist, denn sonst erhältst Du nur 1 x Geld und aus. Für das Fortführen des Lebens - und unter dem Aspekt, daß man ja aufgrd. des Unfalls viell. nicht mehr arbeiten gehen kann, macht eine zusätzl.mlt. Auszahlung der Unfallrente Sinn.

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darüber gibt die Gliedertaxe Auskunft, sieh mal http://de.wikipedia.org/wiki/Gliedertaxe

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viel heiße Luft um nix-- glaube mir, es wird nicht alles so heiß gekocht wie gegessen, zu de Thema ist noch gar nichts fix

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meinst Du dann Rürup Verträge? hab dies für dich ergoogelt (aktuelle Geldnews/Quelle) In der Regel können die Riester-Rente Personen abschließen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Die private Altersvorsorge soll damit angeregt werden. Zahlt man inklusive der Förderung 4% des eigenen sozialversicherungspflichtigen Jahresgehaltes in die Riesterrente ein, schießt der Staat 154€ je erwachsener Person und 185€ je Kind zu. Das heißt, je mehr staatliche Förderung man erhält, desto weniger muss man selbst zuzahlen. Dadurch entstehen häufig Förderquoten von 50% und mehr. Die Riester-Rente gibt es seit dem Jahr 2002. Was ist aber bei Selbständigen? Können die auch einen Riester-Vertrag abschließen? Oder ist die Basis-Rente besser? Grundsätzlich können Selbständige keinen Riester-Vertrag abschließen. Wenn allerdings der Ehepartner einen Riester-Vertrag hat, dann kann man als Selbständiger auch die Riesterförderung bekommen. Speziell für Selbständige wurde die Basis-Rente, oder auch Rürup-Rente genannt, entwickelt. Während der Elternzeit zahlt der Staat bis zu drei Jahre Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung, da Frauen in der Elternzeit zulagenberechtigt sind. In dieser Zeit muss nur der sogenannte Sockelbetrag von 60 Euro bezahlt werden.

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Hallo Kopfkissen, ja das geht- durch Entgeltumwandlung kann man den vollen VWL Betrag sozialversicherungsfrei und steuerneutral auf den Vertrag einzahlen. Beginnt die Rentenzahlung, kommts zur nachgelagerten Besteuerung der Rentenzahlung bzw. Kapitalzahlung.

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wann wurde die Versicherung abgeschlossen, daß ist maßgeblich für eine korrekte Antwort

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Schwer das hier nun so kurz u. prägnant auf den Punkt zu bringen. Wichtig ist Ausstrahlung, offene Körperhaltung, offene Fragen stellen, nichts fragen, wo das gegenüber nur mit ja o. nein antworten muß. Denk ans Eisbergprinzip, 80 % der Kaufentscheidung erfolgt aus dem Bauch raus, weil sich der Kunde bei Dir wohl fühlt. Sympathisch wirken, anfangs über privates o. allgemeines quatschen u. so angenehme Atmosphäre schaffen. Immer mal wieder die positiven Aspekte wiederholen im Gespräch, dem Kunden immer wieder den eigenen Vorteil aufzeigen, Viel Glück!

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Sieh mal hier-Pkt. 6- das könnte weiterhelfen http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/finanzielle-leistungen/elterngeld.html

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natürlich macht das Sinn- man kann nie genug tun für später. Einen bestehenden Vertrag aufstocken geht nicht. Bedenke bitte, solltest Du ernsthaft abschließen wollen, mach es noch dieses Jahr, ab 1.1. gibts einen niedrigeren Garantiezins.

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einmal legitimiert, wird vermutlich der Ausweis des Betreuers genügen- je nachdem, wie groß die Bank ist u. ob man den Betreuer dann dort kennt oder nicht. Wird eine Betreuung hinfällig, wird der Kontoinhaber dies sowieso schleunigst der Bank mitteilen u. die Vollmacht des Betreuers streichen lassen.

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Minderjährige können nicht überziehen -trotzdem: sind beide Elternteile Inhaber des Sorgerechts bedarf es beider Unterschriften für die Eröffnung des Kontos-sonst wird das Konto gar nicht eröffnet bzw. geführt von der Bank.

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Gesetzlich gesehen kein Erbanspruch mehr. Aber Vorsicht: Begünstigungen prüfen bei Lebensversicherungen, Bausparern. Evtl. wird vergessen, hier einen neuen Begünstigten einzutragen- das könnte dann schief gehen.

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das wird von Versicherer zu Versicherer verschieden sein- aber ist denkbar würde ich sagen. Ansonsten: geh zum Arzt u. vielleicht findet der mit Dir zusammen eine Lösung :-)

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ach, das tut mir total leid- ich kann Deine Verzweiflung gut nachvollziehen. Ich denke, Du solltest Dich nach einer billigen Bleibe umschauenn, ein Zimmer in einer WG vielleicht. Oder den aktuellen Arbeitgeber fragen (Leihfirma) ob sie Dir bei der Vermittlung einer Wohnung helfen können. Du hast doch Verdienst -warum kannst du aktuell Deine offenen Schulden nicht zahlen? Am besten gehst Du zu einer Schuldenberatung-vielleicht können die Dir helfen, das Thema offene Schulden anzugehen. Für das Kind mußt Du zahlen, Besuchsrecht übers Jugendamt erfragen. Du mußt Dich nun auf die Hinterfüsse stellen u. Dir Hilfe bei besagten Stellen holen-auch wenn Du gerade das Gefühl haben wirst, gar nix regeln zu können aus Verzweiflung u. Ratlosigkeit heraus. Aber glaub mir, nach Regen kommt auch wieder Sonne- Du mußt nur fest an Deine Ziele denken u. glauben u. schäm Dich nicht, Hilfe zu suchen u. anzunehmen. Alles 'Gute!

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die Ing Diba- DSL Bank, Gladbacher Bank. Diese 3 tun es :-) einfach bei der Hausbank einfordern!

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Ich hab im Internet gelesen u. gesucht- bin aber nur auf die Möglichkeit gestossen, daß Kiga Kosten vom Chef gezahlt werden können. Denkbar wär es aber, frag doch morgen mal beim Finanzamt nach- wäre interessant zu wissen.

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