Du bist gemäß Düsseldorfer Tabelle unterhaltspflichtig. Die Höhe des Unterhalts ist abhängig vom Verdienst. Du bist verpflichtet Deine Verdienstverhältnisse offen zu legen und entsprechend für deine Tochter zu bezahlen. Unterhaltsansprüche können ratzfatz eingeklagt werden!!!! Ein Tipp: Gib unter SUCHE Düsseldorfer Tabelle hier im Forum mal ein.
Ist Deine Mutter "Deutsche" im Sinne des Grundgesetzes, also deutsche Staatsbürgerin? Dann hätte sie auch Anspruch auf Grundsicherung in Detuschland. Wenn nicht, dann müsste man das in ihrem Heimatland abklären, welche existenzfördernden Maßnahmen möglich sind. Ich würde das mit dem örtlichen Sozialamt abklären.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/elterngeld0344e1990f0f96719.php:
Der Geschwisterbonus wird angerechnet. Du bekommst maximal die 300 Euro. Also kein Geschwisterbonus für ALG2 Empfänger!
Warum machst Du überhaupt noch beleghafte Überweisungen! Ist doch viel aufwender das Ding auszufüllen, zur Bank bringen usw. Die Kosten kannst Du Dir wirklich sparen. Ich würde das online.Modell machen! Übrigens: meine Bank bietet dieses Kontomodell dann kostenlos an!
Soweit ich weiß, kann er einen Teil davon behalten. Aber nicht die ganze Summe - das hab ich zumindest mal gelesen. Denn soviel wird das ja nicht ausmachen.
Versuch es anzunehmen. Constantin kauft nur bis zu einem gewissen Betrag an, ist also ohnehin nicht sicher, ob Du dran kommst!
Wenn ich den Artikel richtig interpretiere, müsstest Du die Bescheinigung gleich beim Finanzamt einreichen.
IHier ist die Thematik ganz gut erklärt.:
Die Verrechnung von realisierten Aktienverlusten muss laut Gesetzgeber bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres vom Bankkunden beantragt werden. Die Geldhäuser halten dazu entsprechende Formulare bereit – auch im Internet. Wird die Verlustverrechnung fristgerecht beantragt, überträgt die Bank keine Überschüsse oder Verluste ins Folgejahr und der Sparer kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung die Erträge miteinander verrechnen lassen.
Hintergrund: Seit Einführung der Abgeltungsteuer führen Banken und Sparkassen die 25-prozentige Pauschalsteuer auf vereinnahmte Zins- und Kursgewinne direkt ans Finanzamt ab. „Um den steuerpflichtigen Gewinn zu ermitteln, richtet jedes Geldhaus zwei Verlusttöpfe pro Anleger ein“, sagt Jörg Strötzel, Vorsitzender des Vereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH): Im ersten Topf verrechnet die Bank realisierte Kursgewinne aus Aktien mit realisierten Kursverlusten aus Aktien. Die Differenz, egal ob positiv oder negativ, fließt in den zweiten Verrechnungstopf. In diesem verrechnet die Bank den ermittelten Betrag mit Verlusten oder Gewinnen aus anderen Wertpapierverkäufen des Anlegers, also mit Anleihen, Fondsanteilen oder Zertifikaten. Außerdem stellt das Geldhaus dem Saldo die Erträge aus Zinsen und Dividenden gegenüber.
Ist das Gesamtergebnis positiv, zieht die Bank davon den Sparer-Pauschbetrag ab (801 Euro pro Sparer) und errechnet aus dem Restbetrag die fällige Abgeltungsteuer. Diese wird dann direkt ans Finanzamt abgeführt. Bei negativem Gesamtsaldo wird der Unterschiedsbetrag ins nächste Jahr fortgeschrieben und mit möglichen Erträgen im Folgejahr verrechnet.
Quelle: http://www.neuepresse.de/Ratgeber/Rund-ums-Geld/Uebersicht/Verlustbescheinigung-fuer-Kapitalertraege
Ich nehme an, Du hast eine Unternehmensauskunft angefordert. Wenn Du dafür bezahlst, dann kannst Du das wieder machen!
- Der Scorewert wird angegeben mit Daten zu Krediten, Bankverbindungen sowie zu Geschlecht, Beruf, Alter und Wohnort lassen sie errechnen, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Verbraucher seine Zahlungsverpflichtungen auch erfüllt. Begründungen gibt es meines Wissens dazu nicht.
- Bankverbindungen sind aufgeführt
- gemeldete Kredite jeglicher Art (auch Ratenkäufe)
- Mobilfunkverträge
Hallo PvtFrost, ich habe selber in den Monatsberichten der EZB gewühlt und habe es auch nicht geschafft. Wende Dich doch mal an die Herausgeber direkt. Mich würde es auch interessieren! Bin mir sicher, dass die eine Erklärung liefern. Das muß doch möglich sein.
Gute Frage: man gebraucht das Wort häufig und weiß oft gar nicht, was dahinter steckt. Also meines Erachtens sind das Miete + Nebenkosten, die Du an den vermieter bezahlst, also z.B. Müllabfuhr, Hausmeister, Treppenhausreinigung, Umlagen des Vermieters aus Versicherungen für Grundstück und Gebäude sowie Steuern enthalten.
Was extra kommt sind die Kosten für Strom, Wasser + Heizung, je nachdem wieviel Du verbrauchst.
Versuche doch eine Rufnummernübertragung auf einen anderen Anbieter. Das ist normalerweise kostenlos oder gegen geringe Gebühr machbar.Wende Dich schriftlich an Debitel, die sollen Dir das noch vorhandene Guthaben zurück überweisen. Das steht Ihnen ja nicht zu.
Sicherlich werden die Geldautomaten immer wieder überprüft. Aber bedenke bitte, dass erhebliche Schäden schon innerhalb weniger Tage und Stunden entstehen können. Diesen Service können die Banken nicht leisten, dass überhaupt kein Risiko entsteht.
Vielleicht machst Du privat (z.B. VHS) ein paar Auffrischungskurse, was die EDV betrifft. Das kommt bei Bewerbungen immer gut an und gibt Dir auch Sicherheit.