Antwort
Sowohl Smartphone als auch Laptop sind weder Fahrzeugzubehör noch Fahrzeugteile. Damit sind sie also bei einem Diebstahl über die Teilkaskoversicherung nicht mitversichert. Ob die Dinge dabei verdeckt oder nicht verdeckt im Auto lagen ist irrelevant. Mit Glück kann man aber versuchen, das über die Hausratversicherung laufen zu lassen.