Die Frau meines verstorbenen Mieters möchte nun nach dessen Tod wieder in die Wohnung ziehen. Sie hatte damals schriftlich dargestellt, dass sie ihrem Mann nach der Scheidung eingesteht die Wohnung zu übernehmen. Die Miete kam fortan von ihm, der Mietvertrag wurde jedoch nie geändert. Hat sie nun das Recht den noch bestehenden Mietvertrag wieder zu übernehmen obwohl sie seit 2001 woanders gemeldet war? Die Miete wurde in der Wohnung wohlgemerkt seit 1985 nur minimal angepasst.