Den Staat als Erben einsetzen und gleichzeitig Erbschaftsteuer sparen?

Folgender fiktiver Fall:

Der vermögende Graf Christo von Monte (MC), der einen Großteil seines Lebens als Insasse einer Justizvollzugsanstalt des (fiktiven) Bundeslandes RWN verbracht hat, fühlt sein Ende nahen. Er möchte sich in seiner letztwilligen Verfügung einerseits für die langjährige Fürsorge des Bundeslandes erkenntlich zeigen, andererseits seinem Knastbruder Habenix (H), den er im Gefängnis kennen und lieben gelernt hat, einen letzten Liebesdienst erweisen. MC verfügt daher in seinem Testament:

"Ich, der Graf Christo von Monte, nach eigenem Dafürhalten im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte, setze hierdurch als meine Erben

1) das Bundesland RWN und

2) meinen langjährigen Freund Habenix

ein. RWN soll meine Privatbibliothek (Wert ungefähr 40.000 €) bekommen. Meinetwegen können sie die der Bibliothek der JVA X, wo ich viele Jahre zugebracht habe, einverleiben. Mein restliches Vermögen (Wert ungefähr 40.000.000 €) soll Habenix bekommen."

Daraufhin legt MC sich hin und lebt ab.


Angenommen, die entscheidungsberechtigte Justizbehörde des Bundeslandes RWN schlägt - weil sie über erbschaftsteuerliche Konsequenzen nicht nachdenkt - das Erbe nicht aus. Dann müsste sich m. E. folgende Rechtsfolge ergeben:

Nach R E 3.1 Abs. 1 ErbstR ist eine Teilungsanordnung für die Erbschaftsteuer ja unbeachtlich. Folglich wird für erbschaftsteuerliche Zwecke das Gesamtvermögen (40.000.000 € + 40.000 € = 40.040.000 €) beiden Erben je zur Hälfte zugerechnet, also für jeden 20.020.000 €, und auf dieser Basis die ErbSt festgesetzt.

Klar ist, dass das Bundesland RWN, dem die ErbSt ohnehin zusteht, diese nicht von sich selbst erheben wird. Von H hingegen dürften dann wohl nur 50 % (Steuersatz Kl. III) auf 20.000.000 € (= 20.020.000 € minus 20.000 € Freibetrag), also 10.000.000 € ErbSt erhoben werden. Wäre H Alleinerbe, hätte er 20.010.000 € ErbSt abdrücken müssen.

Frage:

Kann man also auf diese Weise Erbschaftsteuer sparen, indem man den Staat als (Mit)Erben einsetzt und eine entsprechende Teilungsanordnung trifft?

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Häh ???????? ist mir zu hoch, Ich nix verstehn, arbeite andere Baustelle!!

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Ich hab's so gemacht, Gleichzeitig bei mehrer Banken Konto eröffnet (4 stk) Jetzt kann ich bequem dazwischen wechseln, je nach dem wer die meisten Zinsen zahlt.

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Ne, ne, das was ich schrieb ist richtig, es ist ein regel nur für altkunden. Alle andern müssen Konto gebühren zahlen! Schau mal unter Sparkasse Hochfranken nach. da sind die Girokonten preise aufgeführt, bis auf den für die altkunden!

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